Weiterbildungen für Berufskraftfahrer.
Modulschulungen für Ihren Fahrerqualifikationsnachweis

Ihre Fahrer benötigen Module zur Verlängerung ihrer FQN-Karte?

In Ihrer aktuellen Fahrschule wird immer dasselbe veraltete Material vermittelt?

Werden die Modulschulungen von Ihren Fahrern nur wegen des Essens positiv bewertet?

Müssen Ihre Fahrer eine weite Strecke zur nächsten Fahrschule fahren, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können?

Passt Ihnen das Preis-Leistungs-Verhältnis der Module nicht?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

 

Profitieren Sie von aktuellen und praxisrelevanten Inhalten, die auf Ihre Firma zugeschnitten sind, einem erfahrenen Dozenten, flexiblem Schulungsangebot und einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis bei meinen Modulschulungen.

Voraussetzungen

Da ich derzeit keinen eigenen Schulungsraum besitze, müssen wir auf die Räumlichkeiten Ihrer Firma zurückgreifen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie als IHK-Ausbildungsbetrieb für Berufskraftfahrer zugelassen sind, um die staatliche Zulassung vom Landratsamt zu erhalten. Nach Erhalt der Zulassung können die Modulschulungen in Ihrer Firma durchgeführt werden. Ich unterstütze Sie gerne bei der Zulassung und übernehme anschließend die Rolle des Dozenten für die Modulschulungen bei Ihnen vor Ort.



Vorteile
 

  • Zeitersparnis für die Fahrer: Sie müssen nicht zu externen Schulungsorten reisen.
     
  • Flexibilität bei der Terminplanung: Die Schulungen können an die Bedürfnisse und den Zeitplan Ihrer Firma angepasst werden.
     
  • Individuelle Anpassung: Die Schulungen können speziell auf die Branche und die Bedürfnisse Ihrer Fahrer zugeschnitten werden.
     
  • Direkte Umsetzung: Mitarbeiter können das Gelernte direkt in der Arbeitspraxis anwenden, was die Effizienz steigern kann.
     
  • Kostenersparnis: Wegfall von Reisekosten und geringere Ausfallzeiten der Fahrer.

 

  • Abteilungsübergreifend: Auch Ihre Auszubildenden, Lageristen und Disponenten haben die Möglichkeit, an einer Modulschulung teilzunehmen, um ihr Wissen aufzufrischen.

Fahrerqualifikationsnachweis

Seit dem 23. Mai 2021 wird der Fahrerqualifikationsnachweis (95er) im Kartenformat ausgestellt und ersetzt damit das Feld mit der Ziffer 12 auf der Rückseite des Führerscheins.
Um Ihre Qualifikation, den Eintrag 95, alle 5 Jahre zu verlängern, müssen Sie Weiterbildungen absolvieren.
Diesen Eintrag benötigen Sie, um gewerblichen Güter- oder Personentransport durchführen zu können.
Die Weiterbildung kann entweder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 7 Stunden erfolgen, um insgesamt 35 Stunden zu erreichen. Danach erhalten Sie ein Zertifikat zur Verlängerung des Eintrags für weitere 5 Jahre.
Eine alternative Empfehlung ist die Teilnahme an einer eintägigen Weiterbildung pro Jahr über 5 Jahre, um die 35 Stunden zu erreichen und den Eintrag zu verlängern.
Für die Verlängerung der FQN-Karte sind drei Kenntnisbereiche relevant, aus denen jeweils mindestens ein Modul benötigt wird. Theoretisch können Sie beispielsweise drei Module aus einem Kenntnisbereich und jeweils ein weiteres Modul aus den anderen beiden Bereichen absolvieren.

Welche Themen werden bei den Modulschulungen behandelt?

 

  • Rechtliche Grundlagen im Straßenverkehr und Transportrecht
  • Ladungssicherung und Gefahrguttransport
  • Fahrzeugtechnik und Wartung
  • Arbeits- und Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Unfallverhütung und Verkehrssicherheit
  • Ökonomisches Fahren und Kraftstoffsparen
  • Kundenkommunikation und Dienstleistungsmanagement
  • Umgang mit speziellen Transportgütern oder -situationen
  • Digitale Tachographen und Fahrtenschreiber
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen im Straßenverkehr
     

Selbst der ADR-Kurs ist eine offiziell anerkannte Weiterbildung.


Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre Räumlichkeiten für die Zulassung und Durchführung der Modulschulungen für Ihre Fahrer vorbereiten können.

Wenn Sie sich in Deutschland selbstständig im Transportsektor machen möchten und Transporte über 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands sowie 2,5 Tonnen grenzüberschreitend durchführen wollen, benötigen Sie dafür einen Verkehrsleiter.

Sie wollen sich im Transportsegment bzw. Güterkraftverkehr selbständig machen?

Sie benötigen die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, um inländische Transporte durchzuführen oder sogar mit einer EU-Lizenz über die deutsche Grenze hinaus zu fahren?

Haben Sie bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen und Ihnen fehlt die fachliche Eignung?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

Profitieren Sie von meinen Dienstleistungen, indem Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und von meiner umfassenden Erfahrung und Expertise als Berufskraftfahrer, Fuhrparkmanager, Ausbilder und Dozent profitieren, während Sie Zeit, Kosten und Nerven sparen!

Was ist ein Verkehrsleiter?

Der Begriff "Verkehrsleiter" mag neu sein, aber seine Funktion ist seit langem in jedem erlaubnispflichtigen Unternehmen für Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung bekannt: Im Wesentlichen entspricht der Verkehrsleiter der bereits bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellten Person".
Die Bezeichnung "Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt.

 

Gemäß Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/09 wird der Verkehrsleiter definiert als "eine natürliche Person, die von einem Unternehmen beschäftigt wird oder, wenn es sich um ein Unternehmen in Form einer natürlichen Person handelt (meist kleine Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".
 

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, sind von der EU-Verordnung nicht betroffen und benötigen daher keinen Verkehrsleiter.


Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter hat die Hauptaufgabe, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens effektiv zu leiten und dabei gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Dies umfasst die Planung, Koordination und Überwachung von Transportaufträgen sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Verantwortung für Verkehrstätigkeiten: Planung, Koordination und Durchführung von Transporten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
     
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherungsvorschriften und anderen gesetzlichen Bestimmungen.
     
  • Kommunikation und Dokumentation: Kommunikation mit Fahrern, Kunden, Behörden und Dokumentation aller relevanten Transportaktivitäten.
     
  • Sicherheitsmanagement: Überwachung der Fahrzeugsicherheit, Schulung der Fahrer in Sicherheitsfragen und Einhaltung von Sicherheitsstandards.
     
  • Kooperation mit Behörden: Zusammenarbeit mit Behörden zur Erlangung von Genehmigungen und Lizenzen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
     

Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Er spielt somit eine zentrale Rolle im Transportmanagement, indem er sicherstellt, dass alle Transportaktivitäten gesetzeskonform, effizient und sicher durchgeführt werden.

 

 

Muss ich einen Verkehrsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Transportsegment machen möchte oder bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Verkehrsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Verkehrsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Verkehrsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Tansportsegment über 3,5t machen zu können?


Im wesentlichen müssen Sie die folgenden drei Punkte erfüllen, damit Sie berechtigt sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Lizenz zu erhalten, womit Sie dann Transporte über 3,5t (Grenzüberschreitend 2,5t) durchführen dürfen.

 

  • Persönliche Zuverlässigkeit

    Die persönliche Zuverlässigkeit eines Antragstellers für eine Genehmigung oder Lizenz im Transportwesen hängt davon ab, ob er bisher nicht mit Gesetzen in Konflikt geraten ist und keine schwerwiegenden Verstöße begangen hat, die unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsbedingungen, Straßenverkehr, Berufshaftpflicht oder Menschen- und Drogenhandel betreffen. Die EU-Verordnung Nr. 1071/09 listet in Anhang IV eine Reihe von Verstößen auf, die zur Feststellung der Unzuverlässigkeit führen können. Diese reichen von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten bis hin zur Verwendung gefälschter Dokumente oder zur Überschreitung von Gewichtsgrenzen bei der Güterbeförderung. Eine Feststellung der Unzuverlässigkeit kann zu einem Berufs- und Marktzugangsverbot führen. Um die Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit transparenter zu gestalten, gibt es einen Katalog nationaler Straf- und Bußgeldtatbestände als Orientierungshilfe für Antragsteller und Behörden. Dieser Katalog bietet eine klare Referenz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, obwohl die endgültige Entscheidung weiterhin im Ermessen der Behörde liegt.

     

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

     
  • Fachliche Eignung

    Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr umfasst Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten wie Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umweltschutz. Darüber hinaus sind auch kaufmännische und finanzielle Fähigkeiten sowie technische Kenntnisse im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung und -betrieb erforderlich. Zu den spezifischen Themen gehören unter anderem Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Versicherungswesen, Verkehrssicherheit, Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

 

 

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.




Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre neue Zukunft als Unternehmer planen können oder ich Ihnen bei der Unterstützung Ihres bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens behilflich sein kann.

Weiterbildungen für Berufskraftfahrer.
Modulschulungen für Ihren Fahrerqualifikationsnachweis

Ihre Fahrer benötigen Module zur Verlängerung ihrer FQN-Karte?

In Ihrer aktuellen Fahrschule wird immer dasselbe veraltete Material vermittelt?

Werden die Modulschulungen von Ihren Fahrern nur wegen des Essens positiv bewertet?

Müssen Ihre Fahrer eine weite Strecke zur nächsten Fahrschule fahren, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können?

Passt Ihnen das Preis-Leistungs-Verhältnis der Module nicht?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

 

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Da ich derzeit keinen eigenen Schulungsraum besitze, müssen wir auf die Räumlichkeiten Ihrer Firma zurückgreifen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie als IHK-Ausbildungsbetrieb für Berufskraftfahrer zugelassen sind, um die staatliche Zulassung vom Landratsamt zu erhalten. Nach Erhalt der Zulassung können die Modulschulungen in Ihrer Firma durchgeführt werden. Ich unterstütze Sie gerne bei der Zulassung und übernehme anschließend die Rolle des Dozenten für die Modulschulungen bei Ihnen vor Ort.



Vorteile
 

  • Zeitersparnis für die Fahrer: Sie müssen nicht zu externen Schulungsorten reisen.
     
  • Flexibilität bei der Terminplanung: Die Schulungen können an die Bedürfnisse und den Zeitplan Ihrer Firma angepasst werden.
     
  • Individuelle Anpassung: Die Schulungen können speziell auf die Branche und die Bedürfnisse Ihrer Fahrer zugeschnitten werden.
     
  • Direkte Umsetzung: Mitarbeiter können das Gelernte direkt in der Arbeitspraxis anwenden, was die Effizienz steigern kann.
     
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  • Abteilungsübergreifend: Auch Ihre Auszubildenden, Lageristen und Disponenten haben die Möglichkeit, an einer Modulschulung teilzunehmen, um ihr Wissen aufzufrischen.

Fahrerqualifikationsnachweis

Seit dem 23. Mai 2021 wird der Fahrerqualifikationsnachweis (95er) im Kartenformat ausgestellt und ersetzt damit das Feld mit der Ziffer 12 auf der Rückseite des Führerscheins.
Um Ihre Qualifikation, den Eintrag 95, alle 5 Jahre zu verlängern, müssen Sie Weiterbildungen absolvieren.
Diesen Eintrag benötigen Sie, um gewerblichen Güter- oder Personentransport durchführen zu können.
Die Weiterbildung kann entweder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils 7 Stunden erfolgen, um insgesamt 35 Stunden zu erreichen. Danach erhalten Sie ein Zertifikat zur Verlängerung des Eintrags für weitere 5 Jahre.
Eine alternative Empfehlung ist die Teilnahme an einer eintägigen Weiterbildung pro Jahr über 5 Jahre, um die 35 Stunden zu erreichen und den Eintrag zu verlängern.
Für die Verlängerung der FQN-Karte sind drei Kenntnisbereiche relevant, aus denen jeweils mindestens ein Modul benötigt wird. Theoretisch können Sie beispielsweise drei Module aus einem Kenntnisbereich und jeweils ein weiteres Modul aus den anderen beiden Bereichen absolvieren.

Welche Themen werden bei den Modulschulungen behandelt?

 

  • Rechtliche Grundlagen im Straßenverkehr und Transportrecht
  • Ladungssicherung und Gefahrguttransport
  • Fahrzeugtechnik und Wartung
  • Arbeits- und Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Unfallverhütung und Verkehrssicherheit
  • Ökonomisches Fahren und Kraftstoffsparen
  • Kundenkommunikation und Dienstleistungsmanagement
  • Umgang mit speziellen Transportgütern oder -situationen
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