Externer Ausbilder für Berufskraftfahrer.
Qualifizierte Ausbildung und praxisnahe Schulungen
für angehende Berufskraftfahrer.

Möchten Sie Berufskraftfahrer in der dreijährigen Ausbildung, sei es im Personenverkehr oder Güterverkehr, ausbilden?


Ihnen fehlt die umfassende Erfahrung, um Berufskraftfahrer auszubilden oder Ihr Unternehmen entsprechend einzurichten, um überhaupt Berufskraftfahrer ausbilden zu dürfen?


Sie haben wenig Zeit, sich auf die Ausbildung der Auszubildenden zu konzentrieren?


Ihr Ausbilder hat gekündigt?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als erfahrener Ausbilder mit abgeschlossener Ausbildung als Berufskraftfahrer und Qualifikation als Kraftverkehrsmeister. Mit meiner nachgewiesenen Expertise in der Ausbildung von Berufskraftfahrern, einschließlich der erfolgreichen Ausbildung von einigen Fahrern in einer Firma, biete ich meine Dienste als externer Ausbilder an.

Eignung der Ausbildungsstätte

 

Gemäß §27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollte Ihre Firma vor der Durchführung einer Ausbildung ordnungsgemäß eingerichtet und ausgestattet sein. Es wäre von Vorteil, wenn Sie mindestens einen LKW nachweislich auf Ihre Firma zugelassen haben. Diese Zulassung kann auch überbetrieblich erfolgen, aber eine eigene Zulassung ermöglicht Ihnen mögliche Zuschläge vom De-minimis-Programm. Außerdem muss Ihre Firma von der IHK als offizielle Ausbildungsstätte zugelassen werden.
Gerne können wir weitere Details in einem persönlichen Gespräch klären, falls Ihre Firma noch nicht als Ausbildungsstätte registriert ist.


Externer Ausbilder?

 

Gemäß dem BBiG benötigen Sie für die Ausbildung eines Berufskraftfahrers einen Ausbilder, der persönlich und fachlich qualifiziert ist. Aufgrund meiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer, meiner Qualifikation als Kraftverkehrsmeister und meiner Ausbildereignung bin ich sowohl fachlich als auch persönlich dazu geeignet, die Ausbildung durchzuführen.

Die Duale-Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist eine komplexe Aufgabe, besonders mit Aspekten wie De-minimis-Förderungen, betrieblichen Ausbildungsrahmenplänen, Schulanmeldungen, IHK-Anmeldungen, Zwischenprüfungs- und Abschlussprüfungsanmeldungen sowie der Betreuung und Ausbildung der Auszubildenden. In dieser Hinsicht sind meine Dienste als externer Ausbilder unerlässlich.




Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre Firma als Ausbildungsstätte bei der IHK zulassen können oder ich Ihnen bei der Unterstützung Ihrer bestehenden Ausbildungen behilflich sein kann.

Wenn Sie sich in Deutschland selbstständig im Transportsektor machen möchten und Transporte über 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands sowie 2,5 Tonnen grenzüberschreitend durchführen wollen, benötigen Sie dafür einen Verkehrsleiter.

Sie wollen sich im Transportsegment bzw. Güterkraftverkehr selbständig machen?

Sie benötigen die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, um inländische Transporte durchzuführen oder sogar mit einer EU-Lizenz über die deutsche Grenze hinaus zu fahren?

Haben Sie bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen und Ihnen fehlt die fachliche Eignung?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

Profitieren Sie von meinen Dienstleistungen, indem Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und von meiner umfassenden Erfahrung und Expertise als Berufskraftfahrer, Fuhrparkmanager, Ausbilder und Dozent profitieren, während Sie Zeit, Kosten und Nerven sparen!

Was ist ein Verkehrsleiter?

Der Begriff "Verkehrsleiter" mag neu sein, aber seine Funktion ist seit langem in jedem erlaubnispflichtigen Unternehmen für Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung bekannt: Im Wesentlichen entspricht der Verkehrsleiter der bereits bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellten Person".
Die Bezeichnung "Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt.

 

Gemäß Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/09 wird der Verkehrsleiter definiert als "eine natürliche Person, die von einem Unternehmen beschäftigt wird oder, wenn es sich um ein Unternehmen in Form einer natürlichen Person handelt (meist kleine Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".
 

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, sind von der EU-Verordnung nicht betroffen und benötigen daher keinen Verkehrsleiter.


Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter hat die Hauptaufgabe, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens effektiv zu leiten und dabei gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Dies umfasst die Planung, Koordination und Überwachung von Transportaufträgen sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Verantwortung für Verkehrstätigkeiten: Planung, Koordination und Durchführung von Transporten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
     
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherungsvorschriften und anderen gesetzlichen Bestimmungen.
     
  • Kommunikation und Dokumentation: Kommunikation mit Fahrern, Kunden, Behörden und Dokumentation aller relevanten Transportaktivitäten.
     
  • Sicherheitsmanagement: Überwachung der Fahrzeugsicherheit, Schulung der Fahrer in Sicherheitsfragen und Einhaltung von Sicherheitsstandards.
     
  • Kooperation mit Behörden: Zusammenarbeit mit Behörden zur Erlangung von Genehmigungen und Lizenzen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
     

Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Er spielt somit eine zentrale Rolle im Transportmanagement, indem er sicherstellt, dass alle Transportaktivitäten gesetzeskonform, effizient und sicher durchgeführt werden.

 

 

Muss ich einen Verkehrsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Transportsegment machen möchte oder bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Verkehrsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Verkehrsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Verkehrsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Tansportsegment über 3,5t machen zu können?


Im wesentlichen müssen Sie die folgenden drei Punkte erfüllen, damit Sie berechtigt sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Lizenz zu erhalten, womit Sie dann Transporte über 3,5t (Grenzüberschreitend 2,5t) durchführen dürfen.

 

  • Persönliche Zuverlässigkeit

    Die persönliche Zuverlässigkeit eines Antragstellers für eine Genehmigung oder Lizenz im Transportwesen hängt davon ab, ob er bisher nicht mit Gesetzen in Konflikt geraten ist und keine schwerwiegenden Verstöße begangen hat, die unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsbedingungen, Straßenverkehr, Berufshaftpflicht oder Menschen- und Drogenhandel betreffen. Die EU-Verordnung Nr. 1071/09 listet in Anhang IV eine Reihe von Verstößen auf, die zur Feststellung der Unzuverlässigkeit führen können. Diese reichen von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten bis hin zur Verwendung gefälschter Dokumente oder zur Überschreitung von Gewichtsgrenzen bei der Güterbeförderung. Eine Feststellung der Unzuverlässigkeit kann zu einem Berufs- und Marktzugangsverbot führen. Um die Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit transparenter zu gestalten, gibt es einen Katalog nationaler Straf- und Bußgeldtatbestände als Orientierungshilfe für Antragsteller und Behörden. Dieser Katalog bietet eine klare Referenz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, obwohl die endgültige Entscheidung weiterhin im Ermessen der Behörde liegt.

     

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

     
  • Fachliche Eignung

    Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr umfasst Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten wie Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umweltschutz. Darüber hinaus sind auch kaufmännische und finanzielle Fähigkeiten sowie technische Kenntnisse im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung und -betrieb erforderlich. Zu den spezifischen Themen gehören unter anderem Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Versicherungswesen, Verkehrssicherheit, Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

 

 

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.




Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre neue Zukunft als Unternehmer planen können oder ich Ihnen bei der Unterstützung Ihres bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens behilflich sein kann.

Externer Ausbilder für Berufskraftfahrer. Qualifizierte Ausbildung und praxisnahe Schulungen für angehende Berufskraftfahrer.

Möchten Sie Berufskraftfahrer in der dreijährigen Ausbildung, sei es im Personenverkehr oder Güterverkehr, ausbilden?


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Eignung der Ausbildungsstätte

 

Gemäß §27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollte Ihre Firma vor der Durchführung einer Ausbildung ordnungsgemäß eingerichtet und ausgestattet sein. Es wäre von Vorteil, wenn Sie mindestens einen LKW nachweislich auf Ihre Firma zugelassen haben. Diese Zulassung kann auch überbetrieblich erfolgen, aber eine eigene Zulassung ermöglicht Ihnen mögliche Zuschläge vom De-minimis-Programm. Außerdem muss Ihre Firma von der IHK als offizielle Ausbildungsstätte zugelassen werden.
Gerne können wir weitere Details in einem persönlichen Gespräch klären, falls Ihre Firma noch nicht als Ausbildungsstätte registriert ist.


Externer Ausbilder?

 

Gemäß dem BBiG benötigen Sie für die Ausbildung eines Berufskraftfahrers einen Ausbilder, der persönlich und fachlich qualifiziert ist. Aufgrund meiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer, meiner Qualifikation als Kraftverkehrsmeister und meiner Ausbildereignung bin ich sowohl fachlich als auch persönlich dazu geeignet, die Ausbildung durchzuführen.

Die Duale-Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist eine komplexe Aufgabe, besonders mit Aspekten wie De-minimis-Förderungen, betrieblichen Ausbildungsrahmenplänen, Schulanmeldungen, IHK-Anmeldungen, Zwischenprüfungs- und Abschlussprüfungsanmeldungen sowie der Betreuung und Ausbildung der Auszubildenden. In dieser Hinsicht sind meine Dienste als externer Ausbilder unerlässlich.



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