Für den gewerblichen Personentransport mit Fahrzeugen ab 9 Sitzplätzen in Deutschland und grenzüberschreitend benötigen Sie einen Betriebsleiter (Verkehrsleiter im Personentransport).

Möchten Sie ein Unternehmen im Personenverkehrsbereich, sei es im Gelegenheitsverkehr oder sogar im Linienverkehr gründen?

Sie benötigen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder den Linienverkehr gemäß dem PBefG.

 

Haben Sie bereits über ein Reisebus- oder Linienbusunternehmen, jedoch fehlt Ihnen die erforderliche fachliche Eignung?
 

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Personentansportsegment machen zu können?

Im Wesentlichen müssen Sie die folgenden Punkte erfüllen, um berechtigt zu sein, eine Genehmigung zu erhalten, mit der Sie dann Personen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr transportieren dürfen.

 

  • Fachliche Qualifikation:

    Sie benötigen die erforderliche fachliche Qualifikation, um im Personenverkehr tätig zu sein. Dazu gehören je nach Art des Personenverkehrs (z.B. Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) bestimmte Schulungen, Weiterbildungen oder Prüfungen, um die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Personenbeförderung zu erlangen.

     
  • Gewerbliche Erlaubnis:

    Für den gewerblichen Personenverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Je nach Art des Verkehrs (Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) kann dies eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder eine Linienverkehrsgenehmigung umfassen.

     
  • Betriebsleiter (Verkehrsleiter):

    Wenn Sie Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen betreiben möchten, benötigen Sie einen Betriebsleiter bzw. Verkehrsleiter im Personenverkehr. Diese Person ist für die fachliche und organisatorische Leitung des Unternehmens verantwortlich
  • Technische Voraussetzungen:

    Die Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend sein. Dazu gehören regelmäßige Wartungen, Sicherheitsprüfungen und die Ausstattung mit erforderlicher Technik (z.B. Fahrtenschreiber).

     
  • Versicherungen:

    Sie müssen die erforderlichen Versicherungen für den Personenverkehr abschließen, z.B. eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Personenverkehr.

     
  • Sicherheitsstandards:

    Sie müssen alle relevanten Sicherheitsstandards im Personenverkehr einhalten, z.B. die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, die Sicherung der Fahrgäste während der Fahrt und die Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften.

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.
 


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Für den gewerblichen Personentransport mit Fahrzeugen ab 9 Sitzplätzen in Deutschland und grenzüberschreitend benötigen Sie einen Betriebsleiter (Verkehrsleiter im Personentransport).

Möchten Sie ein Unternehmen im Personenverkehrsbereich, sei es im Gelegenheitsverkehr oder sogar im Linienverkehr gründen?

Sie benötigen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder den Linienverkehr gemäß dem PBefG.

 

Haben Sie bereits über ein Reisebus- oder Linienbusunternehmen, jedoch fehlt Ihnen die erforderliche fachliche Eignung?
 

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


Ihre Vorteile:

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Was ist ein Betriebsleiter?

Ein Betriebsleiter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Leitung und Organisation der betrieblichen Abläufe verantwortlich ist. Im Kontext des Personentransports, insbesondere bei Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen, bezeichnet der Betriebsleiter oft den Verkehrsleiter im Personentransport.

Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter ist für die fachliche und organisatorische Leitung des Personenverkehrsunternehmens zuständig und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards im Personenverkehrsbereich.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Organisation des Betriebs: Der Betriebsleiter ist verantwortlich für die organisatorischen Abläufe im Unternehmen, einschließlich der Einsatzplanung der Fahrzeuge und Fahrer.
     
  • Sicherstellung der Gesetzeskonformität: Er stellt sicher, dass alle Aktivitäten des Unternehmens den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften entsprechen, insbesondere im Bereich des Personenbeförderungsrechts, Arbeitsrechts und der Verkehrssicherheit.
     
  • Fahrzeugmanagement: Der Betriebsleiter überwacht den Zustand der Fahrzeuge, ihre Wartung und Instandhaltung, um sicherzustellen, dass sie betriebsbereit und sicher sind.
     
  • Personalführung: Er ist für die Personalplanung, -führung und -entwicklung der Fahrer und Mitarbeiter im Unternehmen zuständig, einschließlich Schulungen und Weiterbildungen.
     
  • Kundenbetreuung: Der Betriebsleiter ist oft Ansprechpartner für Kunden und kümmert sich um Anfragen, Beschwerden und die allgemeine Kundenzufriedenheit.
     
  • Finanzielle Verantwortung: Er überwacht das Budget des Unternehmens, kontrolliert Kosten und Ausgaben und arbeitet an der Rentabilität des Betriebs.
     
  • Kooperation mit Behörden: Der Betriebsleiter kooperiert mit den zuständigen Behörden und Institutionen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und erforderliche Genehmigungen zu erhalten.


Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Diese Aufgaben können je nach Größe des Unternehmens und den spezifischen Anforderungen variieren, aber im Allgemeinen ist der Betriebsleiter eine Schlüsselperson im Management eines Personenverkehrsunternehmens.

 

Muss ich einen Betriebsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Personenverkehrsbereich machen möchte oder bereits ein Linienbus- oder Reisebusunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Betriebsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Betriebsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Betriebsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Personentansportsegment machen zu können?

Im Wesentlichen müssen Sie die folgenden Punkte erfüllen, um berechtigt zu sein, eine Genehmigung zu erhalten, mit der Sie dann Personen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr transportieren dürfen.

 

  • Fachliche Qualifikation:

    Sie benötigen die erforderliche fachliche Qualifikation, um im Personenverkehr tätig zu sein. Dazu gehören je nach Art des Personenverkehrs (z.B. Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) bestimmte Schulungen, Weiterbildungen oder Prüfungen, um die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Personenbeförderung zu erlangen.

     
  • Gewerbliche Erlaubnis:

    Für den gewerblichen Personenverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Je nach Art des Verkehrs (Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) kann dies eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder eine Linienverkehrsgenehmigung umfassen.

     
  • Betriebsleiter (Verkehrsleiter):

    Wenn Sie Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen betreiben möchten, benötigen Sie einen Betriebsleiter bzw. Verkehrsleiter im Personenverkehr. Diese Person ist für die fachliche und organisatorische Leitung des Unternehmens verantwortlich.

     
  • Technische Voraussetzungen:

    Die Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend sein. Dazu gehören regelmäßige Wartungen, Sicherheitsprüfungen und die Ausstattung mit erforderlicher Technik (z.B. Fahrtenschreiber).

     
  • Versicherungen:

    Sie müssen die erforderlichen Versicherungen für den Personenverkehr abschließen, z.B. eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Personenverkehr.

     
  • Sicherheitsstandards:

    Sie müssen alle relevanten Sicherheitsstandards im Personenverkehr einhalten, z.B. die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, die Sicherung der Fahrgäste während der Fahrt und die Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften.

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.
 


Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre neue Zukunft als Unternehmer planen können oder ich Ihnen bei der Unterstützung Ihres bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens behilflich sein kann.