Wenn Sie sich in Deutschland selbstständig im Transportsektor machen möchten und Transporte über 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands sowie 2,5 Tonnen grenzüberschreitend durchführen wollen, benötigen Sie dafür einen Verkehrsleiter.

Sie wollen sich im Transportsegment bzw. Güterkraftverkehr selbständig machen?

Sie benötigen die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, um inländische Transporte durchzuführen oder sogar mit einer EU-Lizenz über die deutsche Grenze hinaus zu fahren?

Haben Sie bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen und Ihnen fehlt die fachliche Eignung?

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Was ist ein Verkehrsleiter?

Der Begriff "Verkehrsleiter" mag neu sein, aber seine Funktion ist seit langem in jedem erlaubnispflichtigen Unternehmen für Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung bekannt: Im Wesentlichen entspricht der Verkehrsleiter der bereits bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellten Person".
Die Bezeichnung "Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt.

 

Gemäß Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/09 wird der Verkehrsleiter definiert als "eine natürliche Person, die von einem Unternehmen beschäftigt wird oder, wenn es sich um ein Unternehmen in Form einer natürlichen Person handelt (meist kleine Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".
 

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, sind von der EU-Verordnung nicht betroffen und benötigen daher keinen Verkehrsleiter.


Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter hat die Hauptaufgabe, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens effektiv zu leiten und dabei gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Dies umfasst die Planung, Koordination und Überwachung von Transportaufträgen sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Verantwortung für Verkehrstätigkeiten: Planung, Koordination und Durchführung von Transporten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
     
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherungsvorschriften und anderen gesetzlichen Bestimmungen.
     
  • Kommunikation und Dokumentation: Kommunikation mit Fahrern, Kunden, Behörden und Dokumentation aller relevanten Transportaktivitäten.
     
  • Sicherheitsmanagement: Überwachung der Fahrzeugsicherheit, Schulung der Fahrer in Sicherheitsfragen und Einhaltung von Sicherheitsstandards.
     
  • Kooperation mit Behörden: Zusammenarbeit mit Behörden zur Erlangung von Genehmigungen und Lizenzen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
     

Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Er spielt somit eine zentrale Rolle im Transportmanagement, indem er sicherstellt, dass alle Transportaktivitäten gesetzeskonform, effizient und sicher durchgeführt werden.

 

 

Muss ich einen Verkehrsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Transportsegment machen möchte oder bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Verkehrsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Verkehrsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Verkehrsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Tansportsegment über 3,5t machen zu können?


Im wesentlichen müssen Sie die folgenden drei Punkte erfüllen, damit Sie berechtigt sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Lizenz zu erhalten, womit Sie dann Transporte über 3,5t (Grenzüberschreitend 2,5t) durchführen dürfen.

 

  • Persönliche Zuverlässigkeit

    Die persönliche Zuverlässigkeit eines Antragstellers für eine Genehmigung oder Lizenz im Transportwesen hängt davon ab, ob er bisher nicht mit Gesetzen in Konflikt geraten ist und keine schwerwiegenden Verstöße begangen hat, die unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsbedingungen, Straßenverkehr, Berufshaftpflicht oder Menschen- und Drogenhandel betreffen. Die EU-Verordnung Nr. 1071/09 listet in Anhang IV eine Reihe von Verstößen auf, die zur Feststellung der Unzuverlässigkeit führen können. Diese reichen von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten bis hin zur Verwendung gefälschter Dokumente oder zur Überschreitung von Gewichtsgrenzen bei der Güterbeförderung. Eine Feststellung der Unzuverlässigkeit kann zu einem Berufs- und Marktzugangsverbot führen. Um die Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit transparenter zu gestalten, gibt es einen Katalog nationaler Straf- und Bußgeldtatbestände als Orientierungshilfe für Antragsteller und Behörden. Dieser Katalog bietet eine klare Referenz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, obwohl die endgültige Entscheidung weiterhin im Ermessen der Behörde liegt.

     

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

     
  • Fachliche Eignung

    Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr umfasst Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten wie Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umweltschutz. Darüber hinaus sind auch kaufmännische und finanzielle Fähigkeiten sowie technische Kenntnisse im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung und -betrieb erforderlich. Zu den spezifischen Themen gehören unter anderem Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Versicherungswesen, Verkehrssicherheit, Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

 

 

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.




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Für den gewerblichen Personentransport mit Fahrzeugen ab 9 Sitzplätzen in Deutschland und grenzüberschreitend benötigen Sie einen Betriebsleiter (Verkehrsleiter im Personentransport).

Möchten Sie ein Unternehmen im Personenverkehrsbereich, sei es im Gelegenheitsverkehr oder sogar im Linienverkehr gründen?

Sie benötigen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder den Linienverkehr gemäß dem PBefG.

 

Haben Sie bereits über ein Reisebus- oder Linienbusunternehmen, jedoch fehlt Ihnen die erforderliche fachliche Eignung?
 

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Was ist ein Betriebsleiter?

Ein Betriebsleiter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Leitung und Organisation der betrieblichen Abläufe verantwortlich ist. Im Kontext des Personentransports, insbesondere bei Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen, bezeichnet der Betriebsleiter oft den Verkehrsleiter im Personentransport.

Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter ist für die fachliche und organisatorische Leitung des Personenverkehrsunternehmens zuständig und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards im Personenverkehrsbereich.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Organisation des Betriebs: Der Betriebsleiter ist verantwortlich für die organisatorischen Abläufe im Unternehmen, einschließlich der Einsatzplanung der Fahrzeuge und Fahrer.
     
  • Sicherstellung der Gesetzeskonformität: Er stellt sicher, dass alle Aktivitäten des Unternehmens den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften entsprechen, insbesondere im Bereich des Personenbeförderungsrechts, Arbeitsrechts und der Verkehrssicherheit.
     
  • Fahrzeugmanagement: Der Betriebsleiter überwacht den Zustand der Fahrzeuge, ihre Wartung und Instandhaltung, um sicherzustellen, dass sie betriebsbereit und sicher sind.
     
  • Personalführung: Er ist für die Personalplanung, -führung und -entwicklung der Fahrer und Mitarbeiter im Unternehmen zuständig, einschließlich Schulungen und Weiterbildungen.
     
  • Kundenbetreuung: Der Betriebsleiter ist oft Ansprechpartner für Kunden und kümmert sich um Anfragen, Beschwerden und die allgemeine Kundenzufriedenheit.
     
  • Finanzielle Verantwortung: Er überwacht das Budget des Unternehmens, kontrolliert Kosten und Ausgaben und arbeitet an der Rentabilität des Betriebs.
     
  • Kooperation mit Behörden: Der Betriebsleiter kooperiert mit den zuständigen Behörden und Institutionen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und erforderliche Genehmigungen zu erhalten.


Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Diese Aufgaben können je nach Größe des Unternehmens und den spezifischen Anforderungen variieren, aber im Allgemeinen ist der Betriebsleiter eine Schlüsselperson im Management eines Personenverkehrsunternehmens.

 

Muss ich einen Betriebsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Personenverkehrsbereich machen möchte oder bereits ein Linienbus- oder Reisebusunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Betriebsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Betriebsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Betriebsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Personentansportsegment machen zu können?

Im Wesentlichen müssen Sie die folgenden Punkte erfüllen, um berechtigt zu sein, eine Genehmigung zu erhalten, mit der Sie dann Personen im Linien- oder Gelegenheitsverkehr transportieren dürfen.

 

  • Fachliche Qualifikation:

    Sie benötigen die erforderliche fachliche Qualifikation, um im Personenverkehr tätig zu sein. Dazu gehören je nach Art des Personenverkehrs (z.B. Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) bestimmte Schulungen, Weiterbildungen oder Prüfungen, um die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Personenbeförderung zu erlangen.

     
  • Gewerbliche Erlaubnis:

    Für den gewerblichen Personenverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Je nach Art des Verkehrs (Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr) kann dies eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder eine Linienverkehrsgenehmigung umfassen.

     
  • Betriebsleiter (Verkehrsleiter):

    Wenn Sie Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen betreiben möchten, benötigen Sie einen Betriebsleiter bzw. Verkehrsleiter im Personenverkehr. Diese Person ist für die fachliche und organisatorische Leitung des Unternehmens verantwortlich.

     
  • Technische Voraussetzungen:

    Die Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend sein. Dazu gehören regelmäßige Wartungen, Sicherheitsprüfungen und die Ausstattung mit erforderlicher Technik (z.B. Fahrtenschreiber).

     
  • Versicherungen:

    Sie müssen die erforderlichen Versicherungen für den Personenverkehr abschließen, z.B. eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Personenverkehr.

     
  • Sicherheitsstandards:

    Sie müssen alle relevanten Sicherheitsstandards im Personenverkehr einhalten, z.B. die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, die Sicherung der Fahrgäste während der Fahrt und die Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften.

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.
 


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