Externer Dozent für die  Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)

Planen Sie, Berufskraftfahrer im Rahmen der Beschleunigten Grundqualifikation auszubilden, sei es z.B. in TQ1 (Güterverkehr) oder TQ3 (Personenverkehr), oder bieten Sie bereits diese Ausbildung an?
 

Ihr bisheriger Dozent ist ausgefallen und Sie suchen nach einem langfristigen oder kurzfristigen Ersatz?
 

Suchen Sie einen erfahrenen Dozenten, der Ihre Teilnehmer in der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgreich durch die IHK-Prüfung führt?



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Ihre Vorteile:

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Dozent führe ich Ihre Teilnehmer, sei es Busfahrer oder LKW-Fahrer, in 140 Unterrichtseinheiten zur IHK-Prüfung, um sicherzustellen, dass sie diese erfolgreich bestehen.
Durch meine eigenen Unterrichtsmaterialien in den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 erhalten die Teilnehmer alle relevanten Informationen, um später erfolgreich als Berufskraftfahrer zu arbeiten.
Der Fragenfundus der IHK wird gemeinsam mit den Teilnehmern umfassend bearbeitet, um eine optimale Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten.
Überzeugen Sie sich gerne auch von den positiven Google-Bewertungen meiner bisherigen Teilnehmer!

Kontaktieren Sie mich jetzt, damit ich Ihnen als Dozent bei der Unterstützung Ihres bestehenden Schulungszentrums oder Ihrer Fahrschule behilflich sein kann.

Wenn Sie sich in Deutschland selbstständig im Transportsektor machen möchten und Transporte über 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands sowie 2,5 Tonnen grenzüberschreitend durchführen wollen, benötigen Sie dafür einen Verkehrsleiter.

Sie wollen sich im Transportsegment bzw. Güterkraftverkehr selbständig machen?

Sie benötigen die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, um inländische Transporte durchzuführen oder sogar mit einer EU-Lizenz über die deutsche Grenze hinaus zu fahren?

Haben Sie bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen und Ihnen fehlt die fachliche Eignung?

Dann bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!


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Profitieren Sie von meinen Dienstleistungen, indem Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und von meiner umfassenden Erfahrung und Expertise als Berufskraftfahrer, Fuhrparkmanager, Ausbilder und Dozent profitieren, während Sie Zeit, Kosten und Nerven sparen!

Was ist ein Verkehrsleiter?

Der Begriff "Verkehrsleiter" mag neu sein, aber seine Funktion ist seit langem in jedem erlaubnispflichtigen Unternehmen für Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung bekannt: Im Wesentlichen entspricht der Verkehrsleiter der bereits bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellten Person".
Die Bezeichnung "Verkehrsleiter" wurde durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt.

 

Gemäß Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/09 wird der Verkehrsleiter definiert als "eine natürliche Person, die von einem Unternehmen beschäftigt wird oder, wenn es sich um ein Unternehmen in Form einer natürlichen Person handelt (meist kleine Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet".
 

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, sind von der EU-Verordnung nicht betroffen und benötigen daher keinen Verkehrsleiter.


Welche Aufgaben hat er?

 

Der Verkehrsleiter hat die Hauptaufgabe, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens effektiv zu leiten und dabei gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Dies umfasst die Planung, Koordination und Überwachung von Transportaufträgen sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zu den Kernaufgaben des Verkehrsleiters gehören folgende Punkte:

 

  • Verantwortung für Verkehrstätigkeiten: Planung, Koordination und Durchführung von Transporten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
     
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherungsvorschriften und anderen gesetzlichen Bestimmungen.
     
  • Kommunikation und Dokumentation: Kommunikation mit Fahrern, Kunden, Behörden und Dokumentation aller relevanten Transportaktivitäten.
     
  • Sicherheitsmanagement: Überwachung der Fahrzeugsicherheit, Schulung der Fahrer in Sicherheitsfragen und Einhaltung von Sicherheitsstandards.
     
  • Kooperation mit Behörden: Zusammenarbeit mit Behörden zur Erlangung von Genehmigungen und Lizenzen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
     

Der Verkehrsleiter hat die Möglichkeit, diese Aufgaben auch zu delegieren.
Zusätzlich können weitere Punkte vertraglich vereinbart werden.

Er spielt somit eine zentrale Rolle im Transportmanagement, indem er sicherstellt, dass alle Transportaktivitäten gesetzeskonform, effizient und sicher durchgeführt werden.

 

 

Muss ich einen Verkehrsleiter haben, wenn ich mich selbstständig im Transportsegment machen möchte oder bereits ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreibe?
 

Wenn ein Unternehmen nicht über eine interne fachkundige Person verfügt, die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt (interner Verkehrsleiter), muss es stattdessen eine externe natürliche Person als Verkehrsleiter bestellen.
 

Für diesen externen Verkehrsleiter gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die erforderliche Fachkunde besitzen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich Selbstständig im Tansportsegment über 3,5t machen zu können?


Im wesentlichen müssen Sie die folgenden drei Punkte erfüllen, damit Sie berechtigt sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Lizenz zu erhalten, womit Sie dann Transporte über 3,5t (Grenzüberschreitend 2,5t) durchführen dürfen.

 

  • Persönliche Zuverlässigkeit

    Die persönliche Zuverlässigkeit eines Antragstellers für eine Genehmigung oder Lizenz im Transportwesen hängt davon ab, ob er bisher nicht mit Gesetzen in Konflikt geraten ist und keine schwerwiegenden Verstöße begangen hat, die unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsbedingungen, Straßenverkehr, Berufshaftpflicht oder Menschen- und Drogenhandel betreffen. Die EU-Verordnung Nr. 1071/09 listet in Anhang IV eine Reihe von Verstößen auf, die zur Feststellung der Unzuverlässigkeit führen können. Diese reichen von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten bis hin zur Verwendung gefälschter Dokumente oder zur Überschreitung von Gewichtsgrenzen bei der Güterbeförderung. Eine Feststellung der Unzuverlässigkeit kann zu einem Berufs- und Marktzugangsverbot führen. Um die Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit transparenter zu gestalten, gibt es einen Katalog nationaler Straf- und Bußgeldtatbestände als Orientierungshilfe für Antragsteller und Behörden. Dieser Katalog bietet eine klare Referenz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, obwohl die endgültige Entscheidung weiterhin im Ermessen der Behörde liegt.

     

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

     
  • Fachliche Eignung

    Die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr umfasst Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten wie Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umweltschutz. Darüber hinaus sind auch kaufmännische und finanzielle Fähigkeiten sowie technische Kenntnisse im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung und -betrieb erforderlich. Zu den spezifischen Themen gehören unter anderem Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Versicherungswesen, Verkehrssicherheit, Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

 

 

 

Da ich über die erforderliche Fachkunde verfüge, freue ich mich darauf, Sie als Partner mit meiner Fachkompetenz zu unterstützen.




Kontaktieren Sie mich jetzt, damit wir Ihre neue Zukunft als Unternehmer planen können oder ich Ihnen bei der Unterstützung Ihres bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens behilflich sein kann.

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